Rentenlücken-Rechner für Gesellschafter-Geschäftsführer BETA

200.000 € Einkommen — und trotzdem 0 € gesetzliche Rente?

Wie groß ist Ihre Rentenlücke — und was kostet es, sie zu schließen?

Beherrschende GGF sind meist von der gesetzlichen Rente befreit. Rechnen Sie in 60 Sekunden, was Ihnen im Ruhestand fehlt — und welche monatliche Sparrate die Lücke planbar schließt.

Ehrliche Lücke in Monats-Euro
Kapitalbedarf bei Rentenbeginn
Nötige Sparrate — auf den Punkt
Ihr Alter heute45 Jahre
Geplanter Renteneintritt67 Jahre
Wunsch-Einkommen im Ruhestand4.000 €/Mon.
In heutiger Kaufkraft, netto gedacht.
Vorhandenes Vorsorgekapital100.000 €
Depots, Lebens-/Rentenversicherungen, Rückkaufswerte – grob geschätzt.
Erwartete gesetzliche/sonstige Rente0 €/Mon.
Beherrschende GGF: meist 0 €. Lassen Sie es auf 0, wenn Sie von der gesetzlichen Rente befreit sind.
Annahmen anpassen
Rendite Ansparphase4,0 %
Rendite im Ruhestand2,0 %
Reale Annahmen (nach Inflation). Lebenserwartung: 88 Jahre.
Ihre monatliche Rentenlücke
So viel fehlt Monat für Monat, wenn Sie jetzt nichts ändern.
Kapitalbedarf bei Rentenbeginn
Nötige Sparrate pro Monat
Ihr Kapital bis dahin (projiziert)
Jahre bis zur Rente

Ihr Ergebnis ist fertig — schalten Sie die vollständige Auswertung frei.

Ihr nächster Schritt

  • Diese Rentenlücken-Analyse als PDF
  • Ihr persönlicher Weg, die Lücke zu schließen — Direktversicherung, Unterstützungskasse, Immobilie
  • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater — wir liefern die Unterlagen

Lassen Sie uns Ihre Lücke gemeinsam schließen.

Unverbindlicher 30-Minuten-Termin mit Jan Ruhoff (Mr. FinanzFliege).

Termin buchen — 30 Min

VERSIANER · Mr. FinanzFliege — Annette-Allee 41, 48149 Münster · 0251 59688961 · hallo@versianer.de

Unverbindliche Modellrechnung — keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung im Einzelfall. Annahmen: reale Renditen (nach Inflation) in heutiger Kaufkraft, Lebenserwartung 88 Jahre, gleichbleibende Sparrate. Tatsächliche Werte hängen von Markt, Steuer und Ihrer Situation ab; Renditen sind nicht garantiert. Bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen. Stand 06/2026.